Festliche Jahresfeier mit Vortrag zur Gewissensgeschichte in Osteuropa
Vielen Dank an alle Kolleg:innen für die schöne Jahresfeier und herzliche Glückwünsche an alle Absolvent:innen, die nach einem gewissenhaften Studium den Abschluss im Jahr 2025 erlangt haben.
Um Gewissensfragen ging es auch im Freitagsvortrag.
Prof. Katja Makhotina führte uns dabei durch die Geschichte des Gewissensbegriffs in Osteuropa – beginnend mit dem 18. Jahrhundert und dem Wandlungsprozess innerhalb der Straflogik. Mit den Gewissensgerichten im Russischen Reich verändert sich die Debatte über Sinn und Zweck von Strafe – sowohl im Hinblick auf den einzelnen Menschen als auch auf die Gesellschaft.
Im 19. Jahrhundert traten religiöse Gemeinschaftsbewegungen wie die Maljowancy hervor, die ein stark individuelles Gewissen betonen, verbunden mit Gewaltverzicht, Pazifismus und einer bewussten Abkehr von staatlicher Autorität.

Schließlich wird nach der Russischen Revolution das Prinzip der Gewissensfreiheit zumindest auf dem Papier als Bekenntnisfreiheit verankert. Im 20. Jahrhundert, mit der Entwicklung des Menschenrechtsdiskurses, erfährt der Begriff seinen bislang letzten grundlegenden Wandel: Gewissen meint nun nicht nur Glaubensfreiheit, sondern moralische Autonomie – das Recht, aus dem eigenen Gewissen heraus zu handeln oder eben nicht zu handeln.

